Forstwart (Schulabsolvent)
Tätigkeitsbereich
- Waldbau
- Forstschutz
- Messkunde und Holzverwertung
- Forsttechnik und Baukunde
- Forstnutzung
- Wildkunde und Jagdbetrieb
Voraussetzung
Absolvierung der allgemeinen Schulpflicht (9. Schulstufe)
Mindestalter 16 Jahre
Ausbildungsart und Dauer
Fachschule: 2-jahre Ausbildung zum ForstwartIn, ForstwirtIn, HolztechnikerIn
Abschluss
Abschlussprüfung
Weitere Berechtigungen und Hinweise
Die theoretische und praktische Ausbildung an der Forstfachschule qualifiziert zum Beruf ForstwartIn und eröffnet Zugangsmöglichkeiten zu weiteren Berufen im Bereich Forst (ForstfacharbeiterIn, JägerIn usw.).
Lösung der Jagdkarte und/oder Fischereikarte.
Fachlichen Voraussetzungen eines Forstschutzorganes und eines Jagdleiters/einer Jagdleiterin.
Zugang zu facheinschlägigen Aufbaulehrgängen.
Das Mindestmonatsgehalt beträgt EUR 1.750,- brutto (Basis Vollzeitbeschäftigung). Je nach Qualifikation und Erfahrung.
Der GALABAU Verband informiert dich gerne noch mehr über das Jobprofil als Forstwart (Schulabsolvent).
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