Landschaftsgärtner (Schulabsolvent)
Tätigkeitsbereich
- Erde auf- oder abtragen, Böden planieren (ebnen).
- Grün- und Rasenflächen, Biotope (Wasserflächen), Gärten, Parks und Dachgärten gestalten, anlegen, bepflanzen und pflegen.
- Landschaftsbauarbeiten und Umweltschutzmaßnahmen durchführen.
- Einschlägige Ausrüstung, Maschinen und Werkzeuge pflegen und warten sowie einfache Instandhaltungsarbeiten durchführen.
- Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen durchführen.
- Vermessungsarbeiten durchführen
- Skizzen und Plänen für die Gartengestaltung zeichnen
- Pflanzen (Stauden, Gehölze usw.) behandeln, pflegen und fachgerecht lagern
- technischen Daten über Arbeitsablauf und -ergebnisse erfassen und dokumentieren.
- Verkaufsgesprächen führen, Kunden beraten und betreuen.
Voraussetzung
Absolvierung der allgemeinen Schulpflicht (9. Schulstufe)
Ausbildungsart und Dauer
4 Jahre (3. Jahr Praxis) zum Facharbeiter / Garten- und GrünflächengestalterIn
Abschluss
Facharbeiterprüfung
Weitere Berechtigungen und Hinweise
Zugang zu Werkmeisterschulen und Meisterprüfungen im jeweiligen Fachbereich
Möglichkeit zur Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura, Berufsmatura)
Das Mindestmonatsgehalt beträgt EUR 1.850,- brutto (Basis Vollzeitbeschäftigung). Je nach Qualifikation und Erfahrung.
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