Lkw-Fahrer
Tätigkeitsbereich
- Transportgüter laden
- verstauen und sichern
- Strecke und Termine (Abfahrt, Ankunft) planen
- Fahrzeuge überprüfen
- kleinere Schäden selbst beheben
Voraussetzung
Absolvierung der allgemeinen Schulpflicht (9. Schulstufe)
Ausbildungsart und Dauer
3-jährige Lehre
Abschluss
Lehrabschlussprüfung zum/zur BerufskraftfahrerIn
Weitere Berechtigungen
Ausübung des erlernten Berufes. Zugang zu Werkmeisterschulen und Meisterprüfungen im jeweiligen Fachbereich.
Möglichkeit der selbstständigen Berufsausübung im Fachbereich gemäß Gewerbeordnung.
Möglichkeit zur Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura, Berufsmatura)
Das Mindestmonatsgehalt beträgt EUR 2.100,- brutto (Basis Vollzeitbeschäftigung). Je nach Qualifikation und Erfahrung.
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