Pflasterer
Tätigkeitsbereich
- Zeichnungen
- Skizzen und Verlegepläne anfertige
- Beton und Geländeprofile herstellen
- Baustellen festlegen
- vermessen und ausstecken
- Pflasterdecken und Randbegrenzungen versetzen und verlegen
- Stiegen, Tröge, Böschungspflaster und Entwässerungsanlagen herstellen
- Herstellung von Pflasterbelägen aller Art
Voraussetzung
Absolvierung der allgemeinen Schulpflicht (9. Schulstufe)
Ausbildungsart und Dauer
3-jährige Lehre
Abschluss
Lehrabschlussprüfung zum/zur Pflasterer/Pflasterin
Weitere Berechtigungen und Hinweise
Möglichkeit zur Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura, Berufsmatura)
Das Mindestmonatsgehalt beträgt EUR 1.900,- brutto (Basis Vollzeitbeschäftigung). Je nach Qualifikation und Erfahrung.
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